Juristisches Internet Journal 14. Jahrgang

Herausgeber: Dr.Hök / Prehm


Offizielles Organ des Vereins für rechtsvergleichendes Grundbuch- und Hypothekenrecht e.V. mit Sitz in Berlin
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  Glossar zum 3. Euroimmobilienforum in Wiesbaden am 29. März 2001
Rechtsanwalt Dr. Götz-Sebastian Hök, Berlin

ABGB
Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (Österreichs)
Anknüpfung
Begriff aus dem IPR (siehe IPR), der benutzt wird, um relevante Berührungspunkte mit dem ausländischen Recht zu beschreiben: Anknüpfungspunkte sind z.B. Staatsangehörigkeit einer Person, Wohnsitz einer Person, Sitz des Rechtsverhältnisses
Antichrèse
Besitzabhängiges Pfandrecht an Immobilien (Frankreich)
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch (Deutschland)
Bonne foi
Guter Glaube
Borderau Dailly
Förmliche Forderungsabtretung im kaufmännischen Verkehr in Frankreich
Cass.civ.
Frankreich: Abkürzung für den französischen Kassationshof in Zivilsachen
Cass.com.
Frankreich: Abkürzung für den französischen Kassationshof in Handelssachen
CC
Code Civil (siehe dort)
CCH
Frankreich: Code de la Construction et de l´habitation (Gesetzbuch für das Bauen und das Wohnen): Der Code regelt zivil- und verwaltungsrechtliche Fragen. Insbesondere sind zahlreiche Fragen des Bauträgerrechts eingehend geregelt.
CCQ
Code Civil du Québec (Zivilgesetzbuch Québec)
Code Civil (CC)
Abkürzung für den französischen Code Civil (das Bürgerliche Gesetzbuch) vom 21. März 1804 (Code Napoléon). Er war und ist Vorbild für viele andere Staaten (z.B. Québec, Belgien, Italien etc.)
Code de Commerce
Frankreich: Handelsgesetzbuch, jetzt in einer Neufassung, die viele Gesetze inkorporiert
Code de l´urbanisme
Frankreich: Baugesetzbuch mit Regelungen zum Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
Code de la Consommation
Verbraucherschutzgesetz (Frankreich)
Code de procédure
Zivilprozeßordnung (Frankreich, Québec). IN Frankreich gibt es den Code ancien (alt) und den Code nouveau (neu)
Code judiciaire
Justizgesetz (Belgien); regelt insbesondere das Zwangsvollstreckungsrecht
Codice Civile
Italienisches Zivilgesetzbuch
Codice di Procedura Civile
Italienische Zivilprozeßordnung
Codigo Civil
Abkürzung für das spanische Zivilgesetzbuch
Commandement
Zahlungsaufforderung
Common law
Englisches Fallrecht, das strenge Formvorschriften kennt

Contrats, Concurrence, Consommation

Französische Zeitschrift

D.

Recueil Dalloz (Französische Zeitschrift)

D.P.

Recueil périodique et critique mensuel Dalloz (Französische Zeitschrift)
Défrenois
Répertoire Défrenois (Französische Zeitschrift zur notariellen Praxis)
DIP
Abkürzung: Droit international privé (siehe dort)
Directive
Französisch: Richtlinie
Droit international privé
Siehe IPR
EGBGB
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Deutschland)
Equity
Englisches ”Billigkeitsrecht”, das sich entwickelt hat, um die Formenstrenge des ”common law” abzumildern
EuGH
Europäischer Gerichtshof
EuGVÜ
Brüsseler EWG-Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27.09.1968 (BGBl 1972 II, 774)
Floating charge
Besonderes Sicherungsrecht des ”common law”, das eine Mehrheit von Sicherheiten umfaßt und im Sicherungsfall verdinglicht wird
Fonds de commerce
Gegenstand des Handelsunternehmens nebst der Kundschaft, des Geschäftslokals, der Immaterialgüterrechte (Gesamtheit der Unternehmensaktiva), selbständig belastbar
Freehold
Englisch: beschreibt die uneingeschränkte Rechtsinhaberschaft an einem Grundstück, ohne daß Eigentum (im deutschen Sinne) gemeint ist
Her Majesty Land Registry
Englisches Grundstücksregister
House of Lords
Höchstes Englisches Gericht
Hypothek
Der Begriff der Hypothek beschreibt weltweit ein Sicherungsrecht, das an Mobilien und Immobilien bestehen kann. Regional und national können im Einzelfall erhebliche Unterschiede in der Ausgestaltung bestehen, z.B. maximale Laufzeit der Hypothek (Italien 20 Jahre, Frankreich 35 Jahre)
IPR
Abkürzung für: Internationales Privatrecht: Bezeichnet werden die nationalen Vorschriften eines Staates, die in Fällen von Auslandsberührung den Konflikt zweier oder mehrerer Rechtsordnungen, die zur Anwendung kommen wollen, lösen, und zwar durch Verweisung auf eine Rechtsordnung
IPRax
Praxis des internationalen Privat- und Verfahrensrechts (Zeitschrift)
JCP (E)
Frankreich: La semaine juridique Entreprise et Affaires (Zeitschrift)
Kiinteistörekisteri/Fastighetsregister
Finnisches Landregister (Kataster)
Lainhuuto-ja kiinnitysrekis-teri/Lagfarts– och inteckningsregister
Finnisches Grundbuch
Land Charges Register
Englisches Register, in dem die Grundstücksbelastungen eingetragen werden
Land Registration Act 1925
Land-Registrierungsgesetz 1925 (England)
Leasehold
Englisch: Beschreibt die befristete Rechtsinhaberschaft an einem Grundstück
LEC
Spanische Zivilprozeßordnung
Lex cause
Bezeichnet das Recht, das auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis anwendbar ist. Der Begriff wird dann verwendet, wenn es darum geht, ob ein Sachverhalt (z.B. eine Vorfrage) gesondert angeknüpft werden muß oder ob das Recht des Hauptverhältnisses anwendbar ist
Lex fori
Der Begriff meint das Recht am Gerichtsort, also das Recht, das am Ort des angerufenen Gerichts gilt
Lex rei sitae
Es handelt sich um eine Kollisionsregel (IPR-Vorschrift), die praktisch weltweit unter ihrer traditionellen Bezeichnung aus der lateinischen Sprache angewandt wird: auf sachenrechtliche Vorgänge findet das Recht des Ortes Anwendung, an dem die zu beurteilende Sache im Zeitpunkt der Rechtsveränderung belegen ist
Ley 42/1998 Derechos de aprovechamiento por turno de bienes inmuebles de uso turístico y normas tributarias
Spanisches Timesharinggesetz, v. 15. 12. 1998, BOE Nr. 300 v. 16. 12. 1998
Ley de Arrendamientos Urbanos (LAU)
Spanisches Gesetz über städtische Miet- und Pachtverträge
Ley General Para la Defensa de los Consumidores y Usuarios (LCU)
Spanisches Verbraucherschutzgesetz, Gesetz 26/1984 v. 19. 7. 1984, BOE Nr. 176 v. 24. 7. 1984
Ley Hipotecaria (LH)
Spanisches Hypothekengesetz, Gesetz v. 8. 2. 1946, BOE Nr. 58 v. 27. 2. 1946.
Ley sobre Condiciones Generales de la Contratación
Spanisches AGB-Gesetz v. 13. 4. 1998, BOE Nr. 89 v. 14. 4.1998
Ley sobre Régimen del Suelo y Valoraciones (LRSV)
Spanisches Gesetz über Boden und Wertbestimmungen, Gesetz 6/1998 v. 13. 4. 1998, BOE Nr. 89 v. 14. 4. 1998.
LH
Ley Hipotecaria (siehe dort)
Loi
Französisch: Gesetz
Maakaari Jordbalken
Immobiliengesetzbuch (Finnland) vom 12.04.1995
Mesures conservatoires
Gläubigersicherung, die im Vollstreckungswege betrieben wird und insbesondere in den Ländern des ”droit civil” bekannt ist und effektiven Vollstreckungsschutz bietet, der gelegentlich auch als Ersatz für vertragliche Sicherungsrechte dient (z.B. Griechenland)
Mortgage
Englisch: Dingliche Sicherheit an einem Grundstück
Nantissement
Frankreich, Belgien: Pfandrecht (besitzabhängig)
Obligation foncière
Französisch: Pfandbrief
Opposabilité aux tiers
Tatsachen, die infolge einer Grundbucheintragung Dritten gegenüber einwendbar sind
Ordre public
Vorbehaltsnorm im IPR, mit der die Nationalstaaten verhindern, daß ausländisches Recht zur Anwendung kommt, das mit den wesentlichen Grundsätzen des jeweiligen Staates unvereinbar ist
PPSA
Personal property Scurity Act (Kanada)
Privileg (privilège)
Gläubigervorrecht (Frankreich), das sich aus dem besonderen Charakter einer Forderung erklärt und durch diesen begründet ist. Das Institut kommt auch in Belgien und ansatzweise in Québec vor.
Property Register
Englisches Register, in dem die Art der Rechtsbeziehung des Inhabers zum Grundstück (leasehold interest, freehold interest) eingetragen ist
Purge
Begriff aus dem französischen Recht. Die ”purge” ist ein Institut bzw. ein Verfahren, das die Löschung von Grundpfandrechten beschreibt. Es gibt vielfältige Gründe für die ”purge”. Es kann durch Parteivereinbarung, durch gesetzliche Vorschrift und eine Kombination aus beidem zur ”purge” kommen. Im Grunde handelt es sich um ein Institut des Zwangsversteigerungsrechts, doch kommt es auch auf Initiative Dritter zum Verfahren der ”purge”, etwa auf Initiative des Grundstückserwerbers, soweit Altverbindlichkeiten bestehen
Qualifikation
Der Begriff der Qualifikation umschreibt den Vorgang, die Vorschriften einer Rechtsordnung unter eine IPR-Regelung zu subsumieren. Bsp: Qualifiziert man die Verjährung als prozessrechtliches Institut (z.B. England), dann folgt sie der lex fori, beschreibt man sie als materielles Institut, dann ist das Vertragsstatut anwendbar
Real Decreto sobre Coordinación del Catastro Topográfico Parcelario con el Registro de la Propiedad Inmobiliaria

Dekret über das Katasteramt, RD 1030/1980 v. 3. 5. 1980, BOE Nr. 131 v. 31. 5. 1980.
Redressement (judiciare)
Frankreich: Sanierungsverfahren im Insolvenzverfahren
Règlement
Französisch: Verordnung
Reglemento Para la Ejecución de la Ley Hipotecaria – RH
Durchführungsverordnung zum spanischen Hypothekengesetz (Decreto v. 14. 2. 1947, BOE Nr. 106 v. 16. 4. 1947, zuletzt umfassend geändert am 4. 9. 1998)

Req.

Abkürzung: Arrêt de la chambre des requêtes de la Cour de Cassation (Entscheidung der Überprüfungskammer bei dem franz. Kassationshof)
RH
Reglemento Para la Ejecución de la Ley Hipotecaria (siehe dort)
RIW
Recht der internationalen Wirtschaft (Zeitschrift)

RJDA

Revue de jurisprudence de droit des affaires (Französische Zeitschrift)
Römisches Schuldvertragsübereinkommen
Römisches Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht vom 19. Juni 1980 (BGBl 1986 II, 810)
SCI
Société civile immobilière: französische Gesellschaftsform; Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gegründet zum Zwecke des Erwerbes, der Bebauung, der Verwaltung und des Verkaufes von Grundstücken.
Sonderanknüpfung
Begriff aus dem IPR (siehe IPR), der benutzt wird, um in besonderen Fällen bestimmte Aspekte eines Rechtsverhältnisses einem anderen Recht zu unterstellen als das Rechtsverhältnis im übrigen unterliegt, z.B. gibt es eine Sonderanknüpfung für verbraucherschützende Belange
Surenchère
Begriff aus dem französischen Zwangsversteigerungsrecht: Nach dem Zuschlag im ersten Versteigerungstermin besteht die Möglichkeit, ein um 10 v.H: höheres Angebot zu unterbreiten. Dies führt zum Wiedereintritt in das Verfahren und zu einem zweiten Versteigerungstermin, bei dem wieder jeder mitbieten kann
TGI
Frankreich: Tribunal de Grand Instance (Landgericht)

TI

Frankreich: Tribunal d´instance (Amtsgericht)

Titel

Der Begriff Titel (Rechtstitel, titre (Französisch), title (Englisch) ist nicht immer im deutschen Sinne verwendbar. In Deutschland wird verdrängt, daß sich die jeweilige Rechtsposition des Rechtsinhabers eigentlich aus einer Urkunde ergibt, weil das Grundbuch maßgeblich ist. In anderen Rechtsordnungen ist der Rechtstitel maßgeblich, der in dem jeweiligen Register lediglich wiedergegeben wird
UCC
Uniform Commercial Code (USA)
Vente aux enchères
Zwangsversteigerung
Vente gré à gré
Freihändiger Verkauf (im Rahmen der Zwangsverwertung)
Vertragsstatut
Der Begriff beschreibt das auf vertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht und entspringt der römischen Rechtstradition, die den sog. Statuten (der Städte) einen räumlichen Anwendungsbereich gab, um so den Konflikt mehrerer Rechtsordnungen zu lösen
ZPO
Zivilprozeßordnung (Deutschland)

 
 
 
 

 

 

 

 

 

 

 

 







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