Juristisches Internet Journal 12. Jahrgang

Herausgeber: Dr.Hök / Prehm


Offizielles Organ des Vereins für rechtsvergleichendes Grundbuch- und Hypothekenrecht e.V. mit Sitz in Berlin
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Länderbericht Belgien

Maître Sophie Borsu/Maître Jean-Jacques Masquelin/Rechtsanwalt Dr. Götz-Sebastian Hök
 
Vormerkung:
Diese Zusammenfassung wurde aus dem Originalbericht von Maître Sophie Borsu/Maître Jean-Jacques Masquelin (Brüssel) erarbeitet. Die Zusammenfassung enthält keine eigene Beurteilung der Verhältnisse. Maßgeblich ist der Originalbericht.
 
I. Grundbuchsystem
 
1. Kataster

 
Das belgische Katastersystem erstreckt sich landesweit. Es gruppiert seine Informationen nach Eigentümern. Das Kataster hat eine fiskalische Aufgabe:
 
Die Katasterunterlagen sind:
 
· der Katasterplan: er enthält die graphische Reproduktion auf Parzellenplänen und weist die Bebauung aus (Angaben nach Sektion und Nummer).
· das Katasterregister: es handelt sich um eine Liste, die für jede Kommune erstellt wird, in der jedes Grundstück nach Eigentümern gebucht wird.

Es finden sich folgende Angaben:
· Lage
· Katasterbezeichnung
· Straßenbezeichnung
· Sektion und Nummer
· Fläche
· der Betrag der Katastereinnahmen
· letzter Eintragungstransfer
· Auszüge von Katasterunterlagen (schriftliche Informationen, die bei den Katasterämtern gegen Entgelt abgefordert werden können, und zwar formulargebunden -Formular 434)
· Mündlichen Informationen, die man bei den Katasterämtern oder den Gemeinden abfragen kann
 
Die Informationen werden jeweils mit erheblicher Verspätung aktualisiert. Auskünfte sind daher stets als unvollständig anzusehen.
 
2. Hypothekenregister
 
Alle grundstücksbezogenen Veränderungen (Verkauf, Teilung, Tausch oder Schenkung) sowie die Belastung mit Hypotheken werden im Hypothekenregister eingetragen. Das Hypothekenregister wird nach Eigentümern geführt. Ein Hypothekenregister existiert in jeder belgischen Provinz.
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