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Länderbericht Belgien
Maître Sophie Borsu/Maître
Jean-Jacques Masquelin/Rechtsanwalt Dr. Götz-Sebastian Hök
Vormerkung:
Diese Zusammenfassung wurde aus dem Originalbericht von Maître Sophie Borsu/Maître
Jean-Jacques Masquelin (Brüssel) erarbeitet. Die Zusammenfassung enthält keine
eigene Beurteilung der Verhältnisse. Maßgeblich ist der Originalbericht.
I. Grundbuchsystem
1. Kataster
Das belgische Katastersystem erstreckt sich landesweit. Es gruppiert seine
Informationen nach Eigentümern. Das Kataster hat eine fiskalische Aufgabe:
Die Katasterunterlagen sind:
· der Katasterplan: er enthält die graphische Reproduktion auf Parzellenplänen
und weist die Bebauung aus (Angaben nach Sektion und Nummer).
· das Katasterregister: es handelt sich um eine Liste, die für jede Kommune
erstellt wird, in der jedes Grundstück nach Eigentümern gebucht wird.
Es finden sich folgende Angaben:
· Lage
· Katasterbezeichnung
· Straßenbezeichnung
· Sektion und Nummer
· Fläche
· der Betrag der Katastereinnahmen
· letzter Eintragungstransfer
· Auszüge von Katasterunterlagen (schriftliche Informationen, die bei den
Katasterämtern gegen Entgelt abgefordert werden können, und zwar
formulargebunden -Formular 434)
· Mündlichen Informationen, die man bei den Katasterämtern oder den Gemeinden
abfragen kann
Die Informationen werden jeweils mit erheblicher Verspätung aktualisiert.
Auskünfte sind daher stets als unvollständig anzusehen.
2. Hypothekenregister
Alle grundstücksbezogenen Veränderungen (Verkauf, Teilung, Tausch oder
Schenkung) sowie die Belastung mit Hypotheken werden im Hypothekenregister
eingetragen. Das Hypothekenregister wird nach Eigentümern geführt. Ein
Hypothekenregister existiert in jeder belgischen Provinz. ...[weiter]
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